Geschäftsbedingungen
1. „Vakantiepark So What“ tritt bei allen Dienstleistungen im eigenen Namen und stets als Vermittler gegenüber privaten Vermietern auf und übernimmt keinerlei Haftung.
2. „Vakantiepark So What“ handelt als Vermieter und als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter unter Beachtung dieser Bestimmungen. Diese Bestimmungen gelten für jeden vom Vermittler abgeschlossenen Vertrag, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden.
3. Der angebotene Mietpreis gilt für das auf Anfrage beschriebene Mietobjekt, dessen Ausstattung und Inventar gemäß Beschreibung im Angebot. Sonderkosten oder Zuschläge, soweit sie nicht bereits teilweise oder ganz im Mietpreis enthalten sind, werden gesondert berechnet und sind direkt an den Vermieter zu zahlen. Alle Angaben und Hinweise, soweit sie sich nicht auf das Mietobjekt beziehen, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne jegliche Haftung.
4. Nur vom Mieter benannte Personen (Kinder ab 2 Jahren gelten als Erwachsene) haben Zutritt zum Mietobjekt. Diejenigen, die ohne Genehmigung ein gemietetes Objekt beziehen oder den bestehenden Mietvertrag geändert oder gefälscht haben, verursachen die sofortige Auflösung des Mietvertrages ohne Anspruch auf Schadensersatz. Der Vermieter hat Anspruch auf vollen Ersatz des Mietausfalls. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, die vollständige Einhaltung des Vertrages zu verlangen.
5. Anmeldeformulare, die eine höhere Personenzahl (Kinder, älter als 2 Jahre eingeschlossen) angeben, als laut Beschreibung des Mietobjekts an Betten vorhanden ist, werden nicht akzeptiert. Jedes Haustier, soweit erlaubt, unterliegt der vollen Verantwortung des jeweiligen Mieters.
6. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter und dem Vermittler, das Mietobjekt, das Inventar und die Einrichtung pfleglich zu behandeln und bei Abreise in ordentlichem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Alle vom Mieter oder seinen Mitbenutzern verursachten Schäden sind dem Vermieter vor Abreise anzuzeigen und unverzüglich mit ihm abzurechnen. Haustiere dürfen nur mit besonderer Genehmigung im Mietobjekt untergebracht werden. Haustiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der Vermittler dies ausdrücklich bestätigt hat und wenn sie ausdrücklich angemeldet wurden. Um sich gegen besondere Verschmutzungen und Schäden durch Tiere abzusichern, ist der Vermieter berechtigt, eine erhöhte Kaution zu verlangen.
7. Stornierungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter (Auftragnehmer) in jedem Fall die Verwaltungskosten, Stornierungskosten und eventuell bezahlte Kosten für das Stornierungsrisiko.
8. Mit Abgabe eines unterschriebenen, schriftlichen Angebots durch den Vermittler kommt ein Vertrag zustande, unter der Bedingung, dass das betreffende Objekt für den angegebenen Zeitraum verfügbar ist. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des abgegebenen Angebots sind mindestens fünfzig Prozent der Miete zuzüglich der Verwaltungs- und etwaiger sonstiger Kosten an den Vermittler zu zahlen. Der Restbetrag ist vertragsgemäß an den Vermieter und/oder seinen Vertreter zu zahlen. Kommt der Vertragspartner/Mieter mit der Anzahlung in Verzug, kann er aus dem abgegebenen Angebot keine Rechte herleiten und der Vermittler und/oder Vermieter ist berechtigt, eine weitere Vermietung vorzunehmen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs beim Vermittler. Die Nichtzahlung löst den Vertrag nicht auf. Die im Artikel 7 genannten Verpflichtungen gegenüber der säumigen Partei treten jedoch in Kraft, sofern dies zu einer Stornierung führt. Für den Fall, dass ein Mietobjekt teilweise weitervermietet werden kann, haftet der Auftraggeber weiterhin für die nicht vermietete Zeit und die Kosten gemäß Artikel 7. Bei nachträglich vorgenommenen Ersatzbuchungen und/oder Änderungen, aufgrund derer der Vertrag geändert werden muss, werden Änderungskosten in Rechnung gestellt.
9. Der Eigentümer, Vermieter oder sein Beauftragter ist berechtigt, vom Mieter bei Ankunft eine Erklärung über den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes und seiner Einrichtung unterzeichnen zu lassen. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Ankunft zu melden. Werden keine Mängel gemeldet, ist der Mieter mit dem Mietobjekt voll einverstanden und akzeptiert die Gegebenheiten. Gleiches gilt für Mängel, die sich während der Dauer des Aufenthaltes zeigen. Der Mieter/Auftraggeber haftet für den vollen Mietpreis, auch wenn er der Meinung ist, dass die Wohneinheit oder das Mietobjekt trotz der Beschreibung nicht den von ihm gewünschten Anforderungen entspricht. Eine einseitige Vertragsauflösung seitens des Vermieters/Auftraggebers kann niemals zu einem Rückzahlungsanspruch des Vermieters oder der Vermittlungsstelle führen. Etwaige Erstattungen, zu denen der Hauseigentümer/Vermieter bereit ist, sind vom Mieter unverzüglich zu akzeptieren. Der „Vakantiepark So What“ übernimmt keine Haftung für Erstattungen, ob beantragt oder nicht. Der Mieter/Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, sich vor Annahme des Angebots durch eine persönliche Besichtigung von Lage und Zustand des Mietobjektes zu überzeugen.
10. Bei Nichtverfügbarkeit eines Mietobjektes aus Gründen, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Zerstörung, Gewalteinwirkung, Brandschaden, Naturkatastrophen oder sonstige Formen höherer Gewalt, auch für den Fall, dass die Zahlung der Miete nicht gewährleistet ist, ist der Vermittler berechtigt, das abgegebene Angebot, auch wenn es angenommen wurde, zurückzuziehen. In diesem Fall wird der Vertrag allein durch die Mitteilung des Vermittlers an die Vertragspartei aufgelöst. Soweit dem Vermittler keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, gehen alle Risiken der Hinfahrt und Rückfahrt zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist nur verantwortlich, wenn dieser den Mieter nicht rechtzeitig auf die Unmöglichkeit des Gebrauchs des gemieteten Objektes informiert hat. Für den Fall, dass einem Mieter durch einen Fehler des Vermittlers oder durch eine andere, dem Vermittler zuzurechnende Ursache ein Schaden entsteht, darf die Entschädigung den Wert der Gesamtmiete nicht übersteigen. Erstattungen können nur für die in der Anmeldung angegebenen Personen geltend gemacht werden. Erstattungsansprüche werden nur bearbeitet, wenn sich der Mieter innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Entdeckung der schuldhaften Ursache telefonisch oder persönlich beim „Vakantiepark So What“ unter deutlicher Angabe der von ihm festgestellten Mängel meldet.
11. Wenn der Mieter oder die Begleitpersonen bei der Nutzung des Mietobjekts oder während der Hin- oder Rückfahrt einen Schaden erleiden, kann „Vakantiepark So What“ nicht haftbar gemacht werden (z. B. bei Diebstahl, Unfällen). Die Haftung des Vermieters bleibt bestehen unter Beachtung der örtlichen kommunalen und/oder sonstigen staatlichen Vorschriften.
12. Nach Erhalt des vom Mieter unterschriebenen Angebots und der geforderten Anzahlung erhält der Mieter vom „Vakantiepark So What“, bzw. dem Vermieter, bzw. dessen Vertreter, den Namen und die Anschrift des Mietobjektes, sofern diese Daten nicht bereits bekannt waren und die Information, wo und wann die Schlüssel abgeholt werden können. Die Schlüsselübergabe und Übergabe des jeweiligen Mietobjektes erfolgt erst nach Zahlung des noch fälligen Betrages. Darüber hinaus hat der Mieter die vom „Vakantiepark So What“ ausgestellten Unterlagen, wie das Angebot mit der Bestätigung und das Personenverzeichnis, dem Eigentümer oder Vertreter auszuhändigen. Ohne diese Papiere besteht kein Anspruch auf das Mietobjekt.
Werden bei den detaillierten Informationen keine besonderen Anweisungen erteilt und hat der Mieter auch keine andere Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, kann die Übergabe des Mietobjektes frühestens um 15.00 Uhr erfolgen. Die Schlüsselrückgabe muss am Abreisetag zwischen 8.30 Uhr und spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Entspricht der An- oder Abreisetag nicht den auf der Mietbestätigung angegebenen Daten, ist der Vermieter und/oder sein Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen. Möglicherweise findet Artikel 7 Anwendung.
13. Der Mieter ist verpflichtet, alle örtlichen und/oder national geltenden Bestimmungen und Vorschriften, die sich auf die Nutzung des Mietobjekts beziehen, oder alle anderen berechtigterweise erforderlichen und/oder örtlich auferlegten Vorschriften, insbesondere solche in Bezug auf Hygiene und Moral, zu beachten und etwaige Weisungen des Vermieters zu befolgen. Kommt der Mieter oder Mitbenutzer dem - auch nach wiederholter Abmahnung - nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Räumung des Mietobjektes zu verlangen und zuwege zu bringen ggf. mit z.B. Hilfe der Polizei.
14. Für dieses Angebot und den daraus resultierenden zeitlich befristeten Mietvertrag gilt Niederländisches Recht. „Vakantiepark So What“ kann nicht haftbar gemacht werden für Druckfehler, Änderungen der Preise und Mietbedingungen sowie alle anderen Umstände, auf die „Vakantiepark So What“ keinen Einfluss hat.
Zu Ihrer Information:
Dieses Reglement ist eine Übersetzung. Ausschliesslich das Reglement in niederländischer Sprache ist rechtsgültig. Die deutsche Übersetzung hat keine Rechtsgültigkeit.